Hund alleine im Auto – absolut gefährliche Hitzefalle

Hund alleine im Auto, Hitze wird schnell zur Lebensgefahr


Eine oft unterschätze Gefahr, jedes Jahr der gleiche traurige Anblick.
Auf Parkplätzen sieht man Hunde, die alleine im Auto zurückgelassen werden. 



Dass Hitze, die sich relativ schnell im Fahrzeuginneren aufbaut, für den Hund eine ernsthafte Lebensgefahr darstellt, wird von vielen Hundehaltern unterschätzt.



Nachrichten über Hunde, die qualvoll in einem geparkten Auto den Hitzetod gestorben sind, hört und liest man leider immer wieder.


Es reicht nicht aus, die Fenster einen Spalt offenzulassen. 
Auch das Parken im Schatten ist keine Lösung, um den Hund vor der Hitze zu schützen.



Je nach Standort ist der Schatten schnell vorbeigezogen und das Fahrzeug steht in der prallen Sonne. 
Im Schatten können 20 °C sein, zwei Meter weiter in der prallen Sonne sind es ruckzuck 40 °C bis 50 °C.
Schon ein paar Minuten Einkaufen sind genug, um ein Auto im Innenraum lebensgefährlich aufzuheizen. 


In dieser Tabelle könnt ihr sehen, wie schnell sich Hitze im geparkten Auto entwickelt. In der prallen Sonne sind 40° Außentemperatur keine Seltenheit. Da wird es schon nach 5 Minuten kritisch warm für den Hund im Fahrzeug.


Die Tabelle zeigt, ab wann die Hitze im Auto für den Hund gefährlich wird.
Bei den roten Zahlen besteht Lebensgefahr für den Hund


Kritische Temperaturen sind schnell erreicht

Hunde haben nur wenige Schweißdrüsen.
Die einzigen Körperteile, wo der Hund Schweiß absondern kann, sind seine Pfoten und die Nase, das reicht nicht aus, um die Körpertemperatur relevant zu senken. 



Bis zu einem gewissen Grad können Hunde ihre Körpertemperatur durch Hecheln etwas regulieren. 
Gefährlich wird es schon ab Außentemperaturen um die 20 °C.
Die Temperatur im Fahrzeug steigt bedingt durch die fehlende Luftzirkulation rasch auf kritische Werte. 


Am besten wäre es, seinen Hund während des Einkaufs zu Hause zu lassen.

Wenn sich das nicht vermeiden lässt, geht doch einfach ganz früh morgens einkaufen. Da sind die Läden auch nicht so voll und der ganze Einkauf ist entspannter.
Ist man zu zweit unterwegs, kann ein Partner die Einkäufe erledigen und der andere geht eine Runde an der frischen Luft mit dem Hund spazieren. So machen wir es zu 90 %.



Warum ist Hitze für Hunde so gefährlich?

Ab 43 °C beginnt das Blut durch das darin enthaltene Eiweiß langsam zu gerinnen.

Die Folge sind irreparable Organschäden und letztendlich Herzstillstand. 
Auch vermeintlich gerettete Hunde können noch an den Folgen einer Überhitzung sterben. 


Erste Hilfe

Anzeichen für akute Lebensgefahr sind starkes Hecheln, Apathie, Nervosität, taumeln, erbrechen, dunkle Zunge, glasiger Blick, Bewusstlosigkeit.



Eine schnelle Befreiung aus dem Auto hat bei Lebensgefahr oberste Priorität. 


– Den befreiten Hund sofort in den Schatten legen.
– Wasser (auf keinen Fall eiskalt) zum Trinken anbieten.
– Den Körper mit handwarmem Wasser kühlen, dazu kann man zum Beispiel feuchte Tücher über den Hund legen und diese öfter wechseln. 
– Der Hund sollte zeitnah einem Tierarzt vorgestellt werden. 



Scheibe zur Hunderettung einschlagen?

ACHTUNG KEINE RECHTSBERATUNG!


Um einen Hund aus einem überhitzten Fahrzeug zu befreien, kann es unter Umständen notwendig sein, das Fahrzeug gewaltsam zu öffnen. 

Das Einschlagen einer Scheibe sollte das absolut letzte Mittel sein. Ihr solltet auch keine unnötigen Schäden am Fahrzeug verursachen.
Um ein Auto zu öffnen, muss man nicht die Front oder Heckscheibe einschlagen. Es reicht ein Seitenfenster, wenn vorhanden am besten ein kleines Seitenfenster. 
Bevor man eine Autoscheibe einschlägt, sollte man zunächst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.


 

– Zuerst überprüfen, ob das Fahrzeug eventuell sogar offen ist. 
– Bei Märkten den Halter ausrufen lassen.
– Bei Anzeichen von akuter Lebensgefahr nicht zögern, über den Notruf 110 die Polizei zu alarmieren. 

Nur wenn es absolut keine andere Möglichkeit gibt, den Hund aus der Hitzefalle zu befreien, kann man in Betracht ziehen, eine Autoscheibe einzuschlagen. 




Man muss sich im Klaren sein, dass man dadurch eine Straftat begeht. Je nach Lage und Gefahr wird für diese Straftat ein Schuldausschließungsgrund (rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB) anerkannt. 
Das wird, falls es zu einer Anzeige kommt, ein Gericht entscheiden. 
Wie ihr euch entscheidet, müsst ihr im Ernstfall selbst verantworten. 

Mir persönlich ist das Retten eines Hundelebens wichtiger als Probleme mit dem Fahrzeugbesitzer zu bekommen.


Was sagt das Gesetz dazu?

Ich erwähne euch hier mal zum Thema passende Auszüge und Passagen aus relevanten Gesetzen und Verordnungen.
Gesetzestexte sind immer sehr trocken und nicht leicht zu lesen. Deshalb habe ich die Passagen stark gekürzt. Wenn ihr dazu beraten werden wollt, wendet euch bitte an einen Rechtsanwalt.


Tierschutzgesetz, TierSchG
§ 18 Abs. 1 Nr. 1
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.

§ 17 TierSchG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 
2. einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.


Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
§ 8 Fütterung und Pflege 
3. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;

Strafgesetzbuch, StGB
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Bürgerliches Gesetzbuch, BGB 
§ 228 BGB, Notstand
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.


Wie könnt ihr noch helfen?

Ihr könnt Aufklärungsarbeit betreiben.
Sprecht bei anderen Hundeleuten, die ihr kennt, das Thema ruhig an.

Es ist zwar traurig und nicht zu verstehen, doch es gibt wirklich Leute, die sich über solche Dinge keinen Kopf machen und diese und andere Gefahren einfach unterschätzen. 
Andere kennen vielleicht die Gefahr, wissen aber nicht, wie sie in einem Ernstfall richtig reagieren können. 
Mit Aufklärungsarbeit lässt sich also auch schon im Vorfeld viel erreichen.


Hier habe ich noch einen weiteren Beitrag, wo es um Aufklärung für Hundehalter geht.

Schaut doch auch da mal vorbei und teilt den Artikel.

Vielleicht hilft es ein paar Hundeleben zu verbessern.


Zum Artikel „Kleines 1×1 für Hundehalter“