Was ist ein Luxustier?

Von Luxustieren, Blindenhunden und Einbrechern

Ist mein Hund ein Luxustier?

Habt ihr schon einmal den Begriff Luxustier gehört und stellt euch jetzt einen Hund vor, der in Saus und Braus lebt, dem die gebratenen Tauben direkt vor die Schnauze fliegen?


Ich glaube, den meisten Hundehaltern geht es da wie mir. Ich habe davon zum ersten Mal auf einer Weiterbildung gehört.

Dort wurde die Frage in die Runde gestellt, ob ein Hund ein Luxustier ist?


Im Raum gab es nur überraschte Gesichter und Achselzucken.

Die verblüffende Antwort, ja, die meisten Hunde sind Luxustiere.

Doch was ist ein Luxustier überhaupt und wozu zählen die Hunde, die keine Luxustiere sind?


Bei Wikipedia (Im vierten Absatz) wird ein Luxustier so beschrieben.

Ziemlich verwirrend, das Ganze.


Luxustier ist also einfach ein Begriff aus dem Haftungsrecht und hat nichts mit einem Luxusleben des Hundes zu tun.


Obwohl streng genommen eigentlich fast jeder Hund eine Art Luxusleben führt.

Wer hat schon eigenes Personal, das zu jeder Tages und Nachtzeit bereitsteht, Nahrung reicht und sogar die Hinterlassenschaften entfernt?


So gesehen hat ein Hund schon einen gewissen Luxus. 😂


Warum sollte man den Begriff Luxustier überhaupt kennen?

Ob der eigene Hund zu den Luxustieren zählt, wird dann relevant, wenn durch den Hund ein Schaden entstanden ist.


Das Ganze hat nämlich mit der Haftung im Schadensfall zu tun.

Ein Haus und Familienhund ist zu 99,9 % ein Luxustier.

Solche Hunde werden rein zum Spaß und nicht zu wirtschaftlichen oder beruflichen Zwecken gehalten.


Ein Blindenhund im Einsatz.
Blindenhunde sind keine Luxustiere

Polizeihunde und Blindenhunde oder Hütehunde eines Schäfers fallen unter die Kategorie der Nutztiere.

Private Wachhunde können unter speziellen Voraussetzungen auch als Nutztier eingestuft werden.
Deshalb habe ich oben auch geschrieben, dass 99,9 % der privaten Hunde Luxustiere sind.


Die Haftung macht den Unterschied. Achtung!


Bei der Haftung wird es jetzt interessant.


Bei einem Luxustier haftet der Hundehalter unabhängig davon, ob er den Schaden verschuldet hat oder nicht.

Also, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, ist man als Hundehalter voll haftbar oder man haftet mindestens mit einer Teilschuld.


Begründet wird das mit der typischen Tiergefahr.

Im Artikel zum Thema Haftplichtversicherung für Hunde haben wir die allgemeine oder typische Tiergefahr auch erklärt und das passende Gesetz inklusive Paragraf dazu erwähnt.


Bei einem Nutztier wie einem Blindenhund sieht es mit der Haftung anders aus.

Wenn der Hundeführer nachweisen kann, dass er mit der nötigen Sorgfalt gehandelt hat, muss er keinen Schadensersatz leisten.


Streichelt jemand ungefragt einen Blindenhund und wird gebissen, ist er selbst schuld.


Die gleiche Situation, jemand streichelt ungefragt einen Familienhund und wird gebissen und schon ist man als Halter automatisch mit Schuld.


Ein praktisches Beispiel. Hund vs. Einbrecher


Um diese ganze Thematik gibt es immer wieder hitzig geführte öffentliche Diskussionen in den sozialen Medien.


Einbrecher wird von Wachhund gestellt
Einbrecher trifft auf einen Hund


Oft geht es um Fälle oder Fallbeispiele in denen ein privater Hund auf dem befriedetem Besitz oder sogar in den eigenen vier Wänden des Hundehalters einen Einbrecher gebissen und verletzt hat.


Unter solchen Beiträgen gibt es dann schnell Unmengen von Kommentaren, bei denen es heiß hergeht.


Viele denken, dass der eigene Hund einen Einbrecher beißen darf und dass man dafür nicht belangt werden kann.


Rechtshinweis: Das Ganze hier ist nur ein abstraktes Fallbeispiel und keine Rechtsberatung!


Nur so viel sei gesagt.

Unser Rechtssystem ist nicht immer so, dass man es sich mit seinem gesunden Menschenverstand auf den ersten Blick erklären kann.


Gesetze sind nicht immer leicht verständlich formuliert.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe


In diesem Beispiel könnte es vielleicht so ausgehen, dass der Einbrecher den Hundehalter verklagt und Schmerzensgeld verlangt.

Eurer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.


Natürlich könnte und wird es auch so ausgehen, dass die vom Hundehalter/Hausbesitzer gerufene Polizei gegen den Hundehalter ermittelt.


Vom Opfer zum Täter…


Das Ganze beruht auf dem Strafverfolgungszwang (Legalitätsprinzip).

Also, die Polizei wird gerufen, um den Einbrecher zu verhaften und erlangt dabei Kenntnis von der Straftat des Hausherrn, fahrlässige oder sogar gefährliche Körperverletzung durch den Hundebiss.

Also ist sie verpflichtet, gegen das Einbruchsopfer, das den Notruf gewählt hat, zu ermitteln und eine Anzeige anzufertigen.


Ob das ganze als fahrlässige oder sogar als gefährliche Körperverletzung eingestuft wird, ist stark davon abhängig, was der Hausbesitzer selbst aussagt.


Am besten sagt man nämlich überhaupt nichts aus, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben.
Das Einzige, was man aussagen muss, sind die Angaben zur eigenen Person.

Also Name, Anschrift, Geburtstag.


Mit jedem Wort zu viel kann man sich um Kopf und Kragen reden und so vom Opfer rasch zum Täter werden.

Also am besten auch solchen Diskussionen in den sozialen Medien raushalten und nicht alles glauben, was da geschrieben wird.


Wenn es um Sachverhalte geht, die erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen können, ist die einzig richtige Adresse, um Rat zu suchen, ein Rechtsanwalt und nicht der Stammtisch oder die Gruppe im Internet.


Unser Beispiel von eben können wir noch etwas weiterspielen.


Ihr habt also in diesem ausgedachten Fall eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen. Natürlich habt ihr euch direkt an den Rechtsanwalt eures Vertrauens gewendet.

Der Anwalt wird vermutlich prüfen, ob in eurem Fall Notwehr vorliegt.


Ist ein konkreter Fall durch Notwehr gedeckt, ist das nämlich ein Schuldausschließungsgrund.

Die Notwehr ist aber auch kein Freibrief, mit der sich alles rechtfertigen lässt.


Lasst euch dieses Gedankenspiel ruhig mal durch den Kopf gehen.

Spiel es in Gedanken mal so oder so ähnlich nach.
Wie verhaltet ihr euch?

Fühlt ihr euch zu 100 % im Recht?


Recht haben und im Recht zu bleiben ist in so einer Stress-Situation leichter gesagt als getan.

Hier schießt man schnell mal über das Ziel hinaus.


Ich denke, das kann man in diesem Beispielfall gut erkennen.


Kein Risiko eingehen!

Habt ihr ein treues Luxustier, das euch warnt, wenn ungebetene Gäste ins Haus kommen, seid froh und ruft die Polizei.


Polizei über Notruf 110 alarmieren
Per Notruf 110 Hilfe holen


Versucht dann am besten aus dem Haus zu kommen oder euch einzuschließen.
Auf keinen Fall solltet ihr den Einbrecher mit eurem Hund konfrontieren.


Habt ihr euch eingeschlossen und die Einbrecher haben trotz Gebelle noch nicht die Flucht ergriffen, ruft laut, dass die Polizei auf dem Weg ist.


Spielt nicht den Helden und lasst euren Hund auch nicht ins offene Messer rennen.

Ihr erspart euch jede Menge unnötigen Ärger und kommt so auch relativ sicher gesund und lebend aus dieser Situation heraus.


Ein Einbrecher, der vom Hausbesitzer mit einer Waffe oder einem Hund, der dann auch als Waffe anzusehen ist, konfrontiert wird, wird sich mit allem wehren, was er gerade zur Verfügung hat.


Lasst den Hund ordentlich bellen und gebt dem Einbrecher die Chance zur Flucht.



Das ist für alle beteiligten das Beste in so einer brandgefährlichen Situation.