Sind Katzen schlimmer als Hunde?

Etwas zum Schmunzeln, Katzen als Straftäter

Wir hatten lange vor unserer Hunde-Zeit auch Katzen.

Den folgenden Text habe ich vor über 20 Jahren geschrieben und in der Plattform „Ciao“, die es leider nicht mehr gibt, veröffentlicht.

Das ganze ist natürlich nicht ganz ernst zu nehmen.

Wenn wir persönlich jetzt über 10 Jahre mit Hund(en) den über 20 Jahren mit Katzen gegenüberstellen, kommen die Hunde besser dabei weg.

So viel Unfug, oder Verletzungen beim Spielen wie wir es von den Katzen kennen hat bei uns noch kein Hund gemacht, bzw. verursacht.

Nicht dass ihr das jetzt falsch versteht, wir mögen Katzen, aber im direkten Vergleich sind sie „brutaler“ und „unverschämter“ als Hunde. 😂

Bin mal gespannt, wer seine Katze wieder erkennt …


Kater Tony, der Nachfolger vom Kater aus dem Bericht


Die Katze als Straftäter – Verurteilung ausgeschlossen

In diesem nicht ganz ernst zu nehmenden Bericht schildere ich den Alltag einer Hauskatze unter den Aspekten des Strafgesetzbuches:


5:45 Uhr,

die Dosenöffner liegen im Tiefschlaf. 

Der Wecker ⏰ ist auf 6:30 gestellt.

Würde nicht dieses Markerschütternde „Miauuuu, Miauuuu“ 

durch die Wohnung hallen, hätte der Wecker durchaus eine Existenzberechtigung.

Der Tag der Katze fängt also ganz harmlos mit einer Ordnungswidrigkeit (Ruhestörung,§117,OwiG) an.


5:50 Uhr,

die Dosenöffner sind jetzt wach und werden Zeuge einer Straftat.

Die Katze macht sich an den Tapeten der Flurwand zu schaffen. Es liegen schon weiße Schnipsel auf dem Boden. Hier fand also eine Sachbeschädigung gem.§ 303 StGB statt.


6:30 Uhr,

die Dosenöffner stehen auf, das gute Tier wird gefüttert. 

In der Küche steht das Frühstück auf dem Tisch. Als der Tisch in der morgendlichen Hektik für einen kurzen Moment unbeobachtet ist, nutzt die Katze die Gunst der Stunde und fällt über den leckeren schwarzen Tee mit Milch her. 

Die Tatsache, dass hier der § 242 StGB (Diebstahl) verletzt wird, ist dem Tier egal.

Wahrscheinlich wird es im Fall einer Verhandlung auf Mundraub, bzw. auf Einstellen des Verfahrens wegen Geringfügigkeit plädieren.


7:30 Uhr,

die Dosenöffner suchen die letzten Dinge für den Start in den Arbeitstag zusammen.

Die Katze hat inzwischen Ihre 5 Minuten und rennt wild durch die Wohnung.

Im Flur passiert dann das unvorstellbare. Der männliche Dosenöffner versucht sich die Schuhe anzuziehen und wird von der Katze, die wie ein ICE herangeschossen kommt, zu Fall gebracht.

So schnell wie die Katze angeschossen kam. So schnell ist sie auch wieder irgendwo in der Wohnung verschwunden.

Hier wird das Gesetz gleich zweimal gebrochen. 

§§ 142,323c StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung).


7:45 – 17:00 Uhr,

die Katze hat die Wohnung ganz für sich alleine.

Aus Wahrung der Katzenwürde wird auf eine Videoüberwachung verzichtet.

Über eventuelle Straftaten in diesem Zeitraum können also keine beweiskräftigen Angaben gemacht werden.

Der Zustand der Wohnung beim Zurückkehren der Dosenöffner lässt manchmal auf groben Unfug schließen.

Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“, wird hier aber nicht weiter ermittelt.


18:45 Uhr,

die Dosenöffner sitzen vor dem Fernseher. Die Katze steht an der Balkontür und möchte nach draußen. 

Als nach mehrmaligem Miauen keiner der Dosenöffner sich bequemt, die Tür zu öffnen, springt die Katze scheinangriffsmässig an die Beine der Dosenöffner.

Unter dem Druck dieser Nötigung (§ 240 StGB) wird schließlich die Tür geöffnet.


20:00 Uhr,

die Katze bekommt ihr Abendessen, das sie friedlich zu sich nimmt.

Nach dem Essen kommen wieder die berühmten 5 Minuten.

Es wird wie wild durch die ganze Wohnung gerannt.

Autsch – der weibliche Dosenöffner, der friedlich auf der Wohnzimmercouch liegt (dummerweise genau unter dem Kratzbaum) diente der Katze als Sprungschanze.

Eigentlich eine Körperverletzung nach § 223 StGB, aber was sind denn da für rote Punkte auf den Beinen?

Hier waren also Waffen im Spiel, es liegt also eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB vor.

Als wäre dies nicht genug, wird bei jedem Versuch der Dosenöffner den Raum für menschliche Bedürfnisse zu verlassen von oben herab, aus dem sicheren Katzenversteck

Mit der Tatze nach diesen gefuchtelt.

Hierbei ist daran zu denken, dass schon der Versuch einer Körperverletzung strafbar ist.


Am Schluss hätte ich einen wichtigen Tatbestand, der sich wie ein roter Faden durch diesen Bericht zieht, fast als ein Kavaliersdelikt abgetan.

Ich meine natürlich § 185 StGB (Beleidigung) oder werdet ihr gerne von eurer Katze als Dosenöffner bezeichnet?