Die Hundehaftpflichtversicherung und was du darüber wissen musst.
Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte für jeden Hundehalter selbstverständlich sein.
Denn jeder Hundehalter ist für das Handeln seines Hundes verantwortlich und haftet in voller Höhe für Schäden, die der geliebte Vierbeiner eventuell verursacht.
Einen Schaden kann man niemals vorhersehen.
Auch, wenn man sich Mühe gibt und mit der nötigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit durchs Leben geht, kann trotzdem jederzeit etwas passieren.
Eine gerissene Leine oder Halsband an einer stark befahrenen Straße kann fatale Folgen haben. Auch ein kleiner Hund kann im Straßenverkehr schwere Unfälle verursachen.
Man kann sich noch jede Menge weiterer Beispiele ausdenken.
Eins ist sicher, absolute Sicherheit gibt es nicht. Wenn es richtig blöd läuft, kann ein durch den Hund verursachter Schaden richtig teuer werden.
Um dieses Risiko abzudecken, gibt es Hundehaftpflichtversicherungen.
Am Ende des Artikels gibt es noch eine Bonusinformation, wo ich etwas zum Thema „Allgemeine Tiergefahr“ schreibe.
Das ist ein wichtiger Punkt, der nicht jedermann bekannt ist.
Sicher ist sicher
Diese Versicherung ist nicht generell vorgeschrieben.
Wo sie Pflicht ist, erfahrt ihr auch in diesem Artikel.
Auch, wenn es keine Pflicht gibt, würden wir jedem Hundehalter den Abschluss solch einer Versicherung trotzdem empfehlen.
Der Jahresbeitrag ist nicht besonders hoch und wenn es mal ernst werden sollte, sind Schäden in Millionenhöhe damit abgedeckt.
Wer hier spart, tut sich keinen Gefallen.
Es gibt viele Versicherungen über deren Sinnhaftigkeit man diskutieren kann, doch die private Haftpflicht und wenn man Hundehalter ist, die Hundehaftpflicht sind die beiden Versicherungen, die man unbedingt haben sollte.
Was deckt eine Haftpflichtversicherung generell ab?
Zum einen deckt die Versicherung Schäden ab, die durch euren Hund verursacht wurden und zum anderen hilft die Versicherung auch unberechtigte Forderungen gegen euch abzuwenden.
Wir hatten zum Beispiel mal ein Problem beim Auszug aus einer Mietwohnung. Da wollte die ehemalige Vermieterin unseren guten Eddy etwas unterstellen, was er überhaupt nicht verursacht hat.
Obwohl die Anschuldigungen offensichtlich nicht haltbar waren, konnte man mit der Frau nicht vernünftig reden.
Ich habe die Situation dann einfach meiner Hundehaftpflichtversicherung geschildert. Die haben der guten Frau dann einen netten Brief geschickt, in dem ihr erklärt wurde, warum die Forderung abgelehnt wird.
Damit hatten wir dann unsere Ruhe.
Gibt es eine Versicherungspflicht?
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zur Hundehaftpflicht.
Wie wir eingangs schon geschrieben haben, empfehlen wir euch auch ohne Verpflichtung eine Hundehaftpflicht abzuschließen.
Jeder Hundehalter, egal welcher Rasse der Hund angehört und wie groß er ist, benötigt in folgenden Bundesländern zwingend eine Hundehaftpflichtversicherung.
Bundesländer mit Versicherungspflicht:
– Berlin
– Hamburg
– Niedersachsen
– Sachsen-Anhalt
– Schleswig-Holstein
– Thüringen
Bundesländer ohne Versicherungspflicht:
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem für keinen Hund Versicherungspflicht besteht.
Bundesländer mit individueller Versicherungspflicht:
In allen anderen Bundesländern bestehen individuelle Regeln zur Versicherungspflicht.
Dabei spielen Kriterien wie Größe und Rasse des Hundes eine wesentliche Rolle.
Wann und wo besteht eine Versicherungspflicht?
Eine Versicherungspflicht kann wie schon erwähnt vom Wohnort abhängen. Auch bei Vereinen oder Hundeschulen besteht Versicherungspflicht, wenn man dort trainieren will.
Das Gleiche gilt auch für die meisten Tierpensionen (ich würde meinen Hund niemals dort abgeben, aber es gehört zum Thema) und für Ferienunterkünfte.
Ihr seht also, auch wenn in eurem Bundesland scheinbar erst mal keine Versicherungspflicht besteht, kommt man im Leben immer in Bereiche, wo man die Versicherung doch benötigt.
Spätestens, wenn es in den Urlaub geht, sollte man sich genau informieren, was im Hotel, der Pension oder der Ferienwohnung im klein gedruckten steht.
Bonusinformation § 833 BGB Haftung des Tierhalters
Dieser Paragraf im BGB ist sehr interessant und sorgt oft für Überraschungen, wenn es um Haftung und Schadensersatz geht.
Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet der Gesetzestext zu diesem Paragrafen, dass von einem Hund eine allgemeine Tiergefahr ausgeht, für die man als Halter im Schadensfall auch ohne eigenes schuldhaftes Verhalten haftet.
Beispiel:
Der eigene angeleinte Hund wird von einem anderen frei laufenden Hund angegriffen und dabei verletzt.
Normal würde man jetzt denken, dass die Versicherung des anderen Hundehalters den Schaden komplett übernimmt.
Aufgrund der beschriebenen allgemeinen Tiergefahr kommt es oft vor, dass die Versicherungen nur 50 % des Schadens ausgleichen.
Die anderen 50 %, also die Hälfte des Schadens, trägt man selbst.
Dieses Beispiel dient nur zum Verständnis und ist recht einfach gehalten.
In jedem Einzelfall müssen alle Fakten beachtet und ausgewertet werden.
Ihr solltet nur wissen, dass es diese allgemeine Tiergefahr gibt und diese von den Versicherungen unterschiedlich ausgelegt wird.
Im Zweifel ist es evtl. angebracht, einen Anwalt einzuschalten, der sich speziell mit Tierrecht auskennt.
Wenn der eigene Hund angeleint und absolut passiv war und keinen Grund für einen Angriff geliefert hat, würde ich prüfen lassen, ob ich höhere Ansprüche habe.
Mit normalem Denken und gesundem Menschenverstand hat das leider nichts mehr zu tun. Deshalb ist der spezielle Fachanwalt mit dem Schwerpunkt auf Tierrecht hier der richtige Ansprechpartner.
Schaut auch mal den passenden Artikel: „Was ist ein Luxustier an„, da geht es auch um das Thema Haftung mit einem Fallbeispiel.
Rechtsschutzversicherungen, im Vergleich das beste Angebot finden.